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   OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22   

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https://dejure.org/2022,36870
OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22 (https://dejure.org/2022,36870)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.11.2022 - 2 MB 7/22 (https://dejure.org/2022,36870)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 (https://dejure.org/2022,36870)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit auf unterschiedliche Maßstäbe zurückgegriffen wird (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 23 ff., zuletzt vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 f., sowie Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 15).

    Der Dienstherr ist danach gehalten, in seinem Organisationsbereich sowohl für die Bildung gleicher Beurteilungsmaßstäbe als auch für deren gleichmäßige Anwendung Sorge zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit auf unterschiedliche Maßstäbe zurückgegriffen wird (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 23 ff., zuletzt vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 f., sowie Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit auf unterschiedliche Maßstäbe zurückgegriffen wird (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 23 ff., zuletzt vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 f., sowie Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Der eigentliche Leistungsvergleich verletzt Art. 33 Abs. 2 GG, wenn nicht unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte in die Auswahlentscheidung einfließen oder die Leistungsmerkmale fehlerhaft gewichtet werden oder gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern unter Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit auf unterschiedliche Maßstäbe zurückgegriffen wird (stRspr, vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 20-21, 24 m. w. N., vom 29. November 2012 - 2 C 6.11-, juris Rn. 23 ff., zuletzt vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 30 f., sowie Beschluss vom 28. Mai 2021 - 2 VR 1.21 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 2 MB 7/22
    Ein Anspruch auf erneute Entscheidung über die Bewerbung einer im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerberin bzw. eines im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerbers ist bei Vorliegen einer fehlerbehafteten, das subjektive Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Auswahlentscheidung nur dann nicht gegeben, wenn die gebotene wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls klar erkennbar ergibt, dass die bzw. der Rechtsschutzsuchende auch im Fall einer nach den Maßstäben der Bestenauslese fehlerfrei vorgenommenen Auswahlentscheidung im Verhältnis zu den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern chancenlos sein wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13-14; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 11 ff., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn.18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22

    Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren

    Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, dass der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -?, juris Rn. 46; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 24; Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 33; Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 42; Beschlüsse des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 4 und 36 und vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 3).

    Schließlich erscheint die Auswahl des Antragstellers in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2023 - 2 MB 2/23

    Leistungsvergleich zweier Bewerber untereinander bei deren Einstellung

    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a. a. O., Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2023 - 2 MB 8/23

    DaZ-Zertifikat als konstitutives Merkmal im Anforderungsprofil für die Planstelle

    Schließlich erscheint die Auswahl der Antragstellerin angesichts der im Vergleich zur Beigeladenen besseren Note im zweiten Staatsexamen in einem neuen Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschluss des Senats vom 10. November 2022 - 2 MB 7/22 -, juris Rn. 14).
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